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Beschäftigungssicherung und
Qualifizierung unter Kurzarbeit sind in den Jahren 2009 und 2010
die obersten arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen. Dazu wurden seitens der
Regierung zusätzliche Mittel für Förderprogramme zur Verfügung
gestellt. Qualifizierung unter
konjunktureller Kurzarbeit wurde förderrechtlich ermöglicht.
Alle Bezieher von Kurzarbeitergeld können gefördert werden, wenn
die Ausfallzeiten für Weiterbildung genutzt werden. Gering
qualifizierte Arbeitnehmer werden vorrangig gefördert.
Die Förderung ist nicht auf
kleine und mittlere Unternehmen beschränkt. Auch Arbeitnehmer
aus größeren Unternehmen können gefördert werden. Förderfähig
sind nicht nur auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare
Fortbildungen, sondern auch betriebsspezifische Fortbildungen.
Arbeitgeber
erhalten die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge (SVB)
erstattet. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch die
kompletten SVB durch die BA übernommen.
In Kurzarbeit befindlichen
Beschäftigten können vom Arbeitgeber Qualifizierungsangebote
unterbreitet werden, die ihre bisherigen Qualifikationen
ergänzen oder sie auf einen Wechsel in der beruflichen Tätigkeit
vorbereiten. Findet die Weiterbildung im eigenen Betrieb mit
eigenem Personal statt, muss die Maßnahme nicht
AZWV-zertifiziert werden.
Das bisher auf bestimmte
Zielgruppen (ungelernte und beschäftigte mit Qualifizierung ab
45
Jahren in kleinen und mittleren Unternehmen) ausgelegte Programm WeGebAU wird geöffnet. Es ermöglicht künftig die Weiterbildung
bereits qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Für die Wiedereinstellung von
Leiharbeitern werden Qualifizierungsmittel zur Verfügung
gestellt.
Auszug aus
unserm Konzept
"Innovative
Qualifizierungskonzepte unter Kurzarbeit"
- Vorgespräch mit der
Unternehmensleitung
- Vorgespräche mit den
relevanten Akteuren (Führungskräfte, BR) zur
Erfassung der Gesamtsituation und der speziellen
Rahmenbedingungen
im Unternehmen
- Erstellung
individualisierter Fragebögen
- Informationsveranstaltung
mit den Arbeitnehmern
- Profiling der Arbeitnehmer
- Erstellung der
Bildungsmatrix und des Qualifizierungsplans
- Präsentation der Ergebnisse
- Bildungsträgerberatung
- Organisation und
Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen
- Controlling der
Weiterbildungsmaßnahmen
Konkrete Informationen und
weitere Unterstützung erhalten Sie von uns
gerne auf
Anfrage oder per
Telefon (07021 80485-20)
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