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Qualifizierung unter Kurzarbeit
 
 

 

Arbeitsmarktpolitische Weichenstellungen für 2009



























Beschäftigungssicherung und Qualifizierung unter Kurzarbeit sind in den Jahren 2009 und 2010 die obersten arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen. Dazu wurden seitens der Regierung zusätzliche Mittel für Förderprogramme zur Verfügung gestellt.

Qualifizierung unter konjunktureller Kurzarbeit wurde förderrechtlich ermöglicht. Alle Bezieher von Kurzarbeitergeld können gefördert werden, wenn die Ausfallzeiten für Weiterbildung genutzt werden. Gering qualifizierte Arbeitnehmer werden vorrangig gefördert.

Die Förderung ist nicht auf kleine und mittlere Unternehmen beschränkt. Auch Arbeitnehmer aus größeren Unternehmen können gefördert werden. Förderfähig sind nicht nur auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Fortbildungen, sondern auch betriebsspezifische Fortbildungen.

Arbeitgeber erhalten die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge (SVB) erstattet. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch die kompletten SVB durch die BA übernommen.

In Kurzarbeit befindlichen Beschäftigten können vom Arbeitgeber Qualifizierungsangebote unterbreitet werden, die ihre bisherigen Qualifikationen ergänzen oder sie auf einen Wechsel in der beruflichen Tätigkeit vorbereiten. Findet die Weiterbildung im eigenen Betrieb mit eigenem Personal statt, muss die Maßnahme nicht AZWV-zertifiziert werden.

Das bisher auf bestimmte Zielgruppen (ungelernte und beschäftigte mit Qualifizierung ab
45 Jahren in kleinen und mittleren Unternehmen) ausgelegte Programm WeGebAU wird geöffnet. Es ermöglicht künftig die Weiterbildung bereits qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Für die Wiedereinstellung von Leiharbeitern werden Qualifizierungsmittel zur Verfügung gestellt.

Auszug aus unserm Konzept

"Innovative Qualifizierungskonzepte unter Kurzarbeit"

  • Vorgespräch mit der Unternehmensleitung
  • Vorgespräche mit den relevanten Akteuren (Führungskräfte, BR) zur
    Erfassung der Gesamtsituation und der speziellen Rahmenbedingungen
    im Unternehmen
  • Erstellung individualisierter Fragebögen
  • Informationsveranstaltung mit den Arbeitnehmern
  • Profiling der Arbeitnehmer
  • Erstellung der Bildungsmatrix und des Qualifizierungsplans
  • Präsentation der Ergebnisse
  • Bildungsträgerberatung
  • Organisation und Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen
  • Controlling der Weiterbildungsmaßnahmen

Konkrete Informationen und weitere Unterstützung erhalten Sie von uns
gerne auf Anfrage oder per Telefon (07021 80485-20)